Versicherungen für freie Berufe

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Die wichtigsten Versicherungen für freie Berufe

Benninger und Cie freigestelltes Portrait von Marc Benninger

Freie Berufe umfassen unterschiedliche Berufsgruppen wie Journalisten, Steuerberater, Künstler, Physiotherapeuten etc. Und je nachdem, in welcher Branche sie tätig sind, benötigen sie eine individuelle und optimal auf ihren Bedarf abgestimmte Versicherungslösung. Denn sie sind weder über ihren Arbeitgeber noch zwangsweise über die Sozialversicherung abgesichert. Daher müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie bei Schadensfällen gut versichert sind und für den Krankheitsfall wie auch für das Alter vorsorgen. Sie beziehen "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit". Sie müssen daher keine Gewerbesteuer bezahlen. Doch welche Berufsgruppen zu den Freiberuflern zählen, wird unter Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) klar definiert. Diese dort hinterlegten Katalogberufe werden in vier Gruppen eingeordnet:

Berufsgruppen für Freiberufler

Heilberufe

wie Ärzte, Physiotherapeuten etc.

Technisch-wirtschaftliche Berufe

wie Ingenieure, Architekten etc.

Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

wie Rechtsanwälte, Steuerberater etc.

Kulturelle, Medien- und Sprachberufe

wie Journalisten, Künstler, Dolmetscher, Autoren etc.

Wann gilt man als Freiberufler?

Um als Freiberufler zu gelten, müssen einige Merkmale erfüllt werden. Andernfalls ist das Unternehmen als Gewerbebetrieb anzumelden, was Änderungen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung und den Versicherungsschutz mit sich bringt. Zu den zu erfüllenden Merkmalen für freie Berufe gehören:

Der Ausübende handelt eigenverantwortlich und ist fachlich unabhängig
Sie verfügen über eine entsprechende Ausbildung oder einen hohen Grad an schöpferischen, kreativen Fähigkeiten
Ein Freiberufler erbringt Dienstleistungen
Mehrheitlich sind freie Berufe selbstständig tätig und nicht verpflichtet, eine Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten (Ausnahme für Kammerberufe wie Ärzte, Notare und Anwälte)

Die Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist nicht nur eine der wichtigsten Versicherungen für freie Berufe. Für einige Berufsgruppen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Denn sie greift, wenn Dritte durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu Schaden kommen. Dabei kommt die Versicherung für berechtigte Personen-, Sach- und vor allem Vermögensschäden auf. Sie bezahlt somit die Schadensersatzforderung, wenn beispielsweise der Kunde eines Steuerberaters durch eine fehlerhafte Beratung einen finanziellen Schaden erleidet.

Gleichermaßen fungiert die Versicherung aber auch als passiver Rechtsschutz. Denn sie prüft, ob die Forderungen rechtmäßig sind und wehrt unberechtigte Ansprüche für ihren Kunden ab. Notfalls auch vor Gericht. Bei Vertragsabschluss lässt sich der Versicherungsschutz dem Bedarf anpassen. Die versicherten Gefahren wie auch die Versicherungssummen werden mit dem persönlichen Risiko abgestimmt.

Betriebshaftpflicht für Freiberufler

Die Betriebshaftpflichtversicherung unterscheidet sich kaum von der Berufshaftpflicht. Auch diese Absicherung bietet finanziellen Schutz bei Schadensersatzforderungen Dritter und gehört damit zur wichtigsten Versicherung für freie Berufe. Allerdings liegt ihr Fokus weniger auf den Vermögensschäden als auf den Sach- und Personenschäden. Sie wird daher vor allem von Dienstleistungsbetrieben abgeschlossen. Zum Beispiel von Physiotherapeuten, die in ihrer Praxis Patienten empfangen und bei denen Fehlbehandlungen zu schweren Personenschäden führen können.

Wie die Berufshaftpflicht beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz. Sie wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche für ihre Kunden ab. Der Versicherungsschutz wird an den individuellen Bedarf der Freiberufler angepasst. Sowohl die versicherten Risiken wie auch die Versicherungssumme sind flexibel auswählbar.

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Eine Inhaltsversicherung abschließen

Freiberufler können nicht auf die Technik und Geräte ihres Arbeitgebers zurückgreifen, sondern müssen diese selbst anschaffen. Im Falle eines Schadens kann daraus ein hoher finanzieller Verlust entstehen. Die Inhaltsversicherung ist wie eine Hausratversicherung für die Praxis- oder Büroräume. Damit lässt sich das Inventar, Computer, Maschinen, Werkzeuge, Erzeugnisse, Materialien, Rohstoffe etc. gegen eine Vielzahl von Gefahren absichern. Zu den versichernden Risiken gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Blitzschlag und Überspannung.

Optional lässt sich der Inhalt auch gegen Elementargefahren wie Erdbeben, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdsenkung, Starkregen, Rückstau und Vulkanausbruch versichern. Einige Tarife bieten die Option, eine Betriebsunterbrechungsversicherung einzuschließen. In diesem Fall erstattet der Versicherer die entgangenen Einnahmen sowie Löhne und Fixkosten, wenn der Betrieb aufgrund eines versicherten Schadens stillsteht.

Die Cyberversicherung

Viele Unternehmer arbeiten mit sensiblen Daten ihrer Kunden und Lieferanten. Und/oder sie sind in ihrer täglichen Arbeit auf den Zugriff dieser Daten und eine funktionierende EDV angewiesen. Hacker können jedoch dafür sorgen, dass der Betriebsablauf gestört wird. Sie können durch Viren und Trojaner ganze Netzwerke lahmlegen oder Daten verschlüsseln und die betroffenen erpressen.

Dabei sind längst nicht mehr nur große Konzerne Zielscheiben von Internetkriminellen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr durch Phishing: Werden sensible Daten durch Phishingmails abgegriffen, droht den Betroffenen neben dem finanziellen und dem PR-Schaden zusätzlich eine Strafe für die Datenschutzverletzung. Um sich gegen all diese Gefahren zu schützen, gibt es die Cyberversicherung. Denn diese leistet bei Schäden durch Internetkriminalität.

Rechtsschutzversicherung für Freiberufler

Ein Rechtsstreit mit Kunden, Patienten oder Lieferanten ist nicht nur zeit- und energieraubend, sondern auch sehr kostspielig. Um sich zumindest finanziell abzusichern, gibt es die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler.

Mit dieser lassen sich verschiedene Bereiche der beruflichen Tätigkeit versichern. Auch besteht die Option, einen Firmen- und Privatrechtsschutz zu kombinieren. Damit haben die Versicherten nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Versicherungsschutz. Sondern auch wenn es zu Streitigkeiten in ihrem Privatleben kommt.

Weitere wichtige Versicherungen für freie Berufe

Neben den berufsbezogenen Absicherungen gibt es weitere Versicherungen, die für freie Berufe wichtig sind. Dazu zählen die Altersvorsorge, die Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und bei Bedarf eine Lebensversicherung. Freiberufler, die sich von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, sollten privat für das Alter vorsorgen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Rürup-Rente, die der gesetzlichen Rentenkasse ähnelt und steuerliche Vorteile bietet. Oder eine private Rentenversicherung, die zwar keine Steuervorteile mitbringt, aber ein hohes Maß an Flexibilität.

Bei der Krankenabsicherung haben Freiberufler die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die PKV ist einkommensunabhängig und sieht meist bessere Leistungen vor als die GKV. Allerdings können die Beiträge insbesondere bei älteren Personen teuer sein. Außerdem erschweren Vorerkrankungen die Aufnahme. Daher muss individuell geprüft werden, ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung die bessere Lösung für die Gesundheitsabsicherung darstellt.

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