Unterschied zwischen der Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht

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Das Wichtigste zu den Unterschieden zwischen der Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert das berufliche Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen
Sie ist eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung
Im Unterschied zur Betriebshaftpflicht deckt die Vermögenshaftpflicht echte Vermögensschäden ab
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch die berufliche Tätigkeit durch Sie als Unternehmer oder Ihren Mitarbeitern verursacht werden
Je nach Berufsgruppe können gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen gelten

Vermögensschadenhaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Die Überschrift könnte auch lauten: echte vs. unechte Vermögensschäden. Denn darum geht es: Während die Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden und nur die daraus resultierenden unechten Vermögensschäden abdeckt, benötigen beratende Berufe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die sich um echte Vermögensschäden kümmert.
Vermögensschadenhaftpflicht
Betriebshaftpflicht
brauchen:
beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Berufe
alle Unternehmen und Selbstständige
Pflicht für:
Steuerberater
Rechtsanwälte
Notare
Wirtschaftsprüfer
Ärzte
Architekten
etc
Schausteller
Bewachungsgewerbe
Jäger (Jagdhaftpflicht)
Betreiber einer Schießstätte
Entsorgungsfachbetriebe
Flugplatzbetreiber
versichert:
echte Vermögensschäden
unechte Vermögensschäden
Personenschäden
Sachschäden
Umweltschäden
Beispiel:
Verluste infolge mangelhafter Beratung
unwirksame Vertragsgestaltung
Fehlinvestitionen
Tippfehler in Verträgen
zu spät eingereichte Anträge in einem Rechtsstreit etc.
Programmierfehler, Löschung einer Datenbank etc.
Rechteverletzungen
Unechte Vermögensschäden entstehen nur als Folgeschäden:
Ein Handwerker repariert ein Fenster in einem Büro: 

1. dabei wird das Inventar des Büros beschädigt = Sachschaden (Kosten für Reparatur bzw. Ersatz)

2. ein Mitarbeiter stolpert über ein liegengelassenes Kabel = Personenschaden
(Kosten für Schmerzensgeld, spezielle Reha-Maßnahmen, ggf. lebenslange Rente)

Die Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt ebenfalls den finanziellen Schaden ab, der anderen Personen durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Abhängig vom Beruf beinhaltet die Berufshaftpflicht aber auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist besonders wichtig bei beratenden Berufen wie: 
Rechtsanwälten
Unternehmensberatern
Steuerberatern
Denn ein Vermögensschaden kann mitunter dadurch entstehen, dass die Kunden fehlerhaft beraten oder Fristen versäumt wurden. Dabei handelt es sich um „echte Vermögensschäden“ – also Schäden, die weder eine Person noch eine Sache betreffen, sondern ein reiner finanzieller Nachteil sind. Auch behandelnden Berufen wird ein solcher Schutz empfohlen.
Unser Tipp:
Die Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für Berufe geeigent, die das Risiko für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haben. Das umfasst beispielsweise beratende und behandelnde Berufe.

Die Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt hauptsächlich bei Personen- und Sachschäden. 

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht sind auch Vermögensschäden mitversichert. Allerdings sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nur die „unechten Vermögensschäden“ abgesichert. Diese resultieren aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden. Solch ein Schaden liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde in den Betriebsräumen über ein Kabel stolpert und sich das Bein bricht – und als Selbstständiger aufgrund des Arbeitsausfalls finanzielle Einbußen hat.
Unser Tipp:
Die meisten Gewerbetreibenden benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung . Diese richtet sich an Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die ein hohes Risiko für einen Personen- oder Sachschaden und daraus resultierende Vermögensschäden haben.

Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer & Co.: Was sichert sie ab?

Schon ein einfaches Versehen wie eine (unbeabsichtigte) Falschauskunft, ein Fristversäumnis sowie ein Tipp-, Komma-, oder Rechenfehler kann weitreichende finanzielle Folgen für Kunden haben. Geht es um Rechtsanwälte und Steuerberater, wird schnell deutlich, wie groß die Verantwortung ist, die diese Berufe tragen. Schließlich verwalten sie das Vermögen ihrer Mandanten bzw. beraten sie dazu. Fehler ziehen schnell hohe Schadensersatzforderungen nach sich, die ohne Absicherung existenzbedrohend sein können.

Auch weil eine private Haftpflichtversicherung bei beruflich verursachtem Vermögensschaden nicht ausreicht, gilt für einige Berufsgruppen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als eine berufliche Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Darunter fallen:
Steuerberater
Rechtsanwälte
Notare
Wirtschaftsprüfer
Architekten
Hausverwalter
Ärzte
Versicherungsvermittler
Darüber hinaus kann die Vermögensschadenhaftpflicht auch für viele andere Freiberufler in beratenden oder unterstützenden Tätigkeiten sinnvoll sein. Genauso wie für Übersetzer, IT-Spezialisten, Energieberater und Hausverwalter. Auch hier gehören aus Sicht des Risikomanagements Vermögensschäden zu den wahrscheinlichsten Schäden, die immense Kosten verursachen können.

Aber wie genau kann z. B. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Steuerberater und Co. schützen?

Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz in Form von:
der Haftung bis zur festgelegten Deckungssumme bei echten Vermögensschäden.
einem passiven Rechtsschutz.
Wird ein echter Vermögensschaden nachgewiesen, tritt die Vermögensschadenhaftpflicht ein und kommt maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme für Schadenersatzansprüche auf. Für bestimmte Berufsstände gelten hier Mindestdeckungssummen. Grundsätzlich heißt hier geizig sein, Sparen am falschen Ende. Sollte die festgelegte Deckungssumme im Ernstfall nicht ausreichen, haften die Betroffenen zuerst mit dem Firmenvermögen und im worst case sogar mit dem privaten Vermögen.

Weiterhin bietet die Vermögensschadenhaftpflicht Energieberatern und den anderen beratenden Tätigkeiten einen passiven Rechtsschutz. Dieser umfasst, dass der Versicherer sorgfältig prüft, ob Sie tatsächlich haften müssen und die Schadensersatzforderung Ihnen gegenüber berechtigt ist. Unter Umständen werden entsprechend unberechtigte Ansprüche abgewehrt und nötigenfalls ein Prozess vor Gericht ausgetragen. Hier übernimmt die Versicherung die Führung und trägt auch die Kosten.

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind alle Beteiligten eingeschlossen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten:
Angestellte
Praktikanten, Trainees, Volontäre, Werkstudierende
freie Mitarbeiter
Führungskräfte (im operativen Geschäft)
Subunternehmer
Zeitarbeiter
Nicht abgedeckt sind – wie bei den meisten Haftpflichtversicherungen – bewusstes Fehlverhalten, wenn also beispielsweise vorsätzlich falsch beraten wurde.
Unser Tipp: Rechtzeitig absichern und vorsorgen!
Vermögensschäden werden häufig erst mit längerer Verzögerung bemerkt. Damit jedoch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Hausverwalter und die anderen Berufe bei Schadensfällen unterstützt, muss diese VOR dem Verstoß abgeschlossen worden sein. Als maßgeblicher Zeitpunkt gilt beispielsweise das ursächliche Beratungsgespräch und nicht der Zeitpunkt, an dem der Schaden festgestellt oder gemeldet wurde.

Wie hoch sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein?

Wie hoch die Deckungssumme gewählt werden sollte, hängt von vielen Faktoren ab. Hier müssen unter anderem das individuelle berufliche Risiko, der Jahresumsatz und die Betriebsgröße berücksichtigt werden. Versicherer orientieren sich hier auch an branchenüblichen Risiken und Fehlerhäufigkeiten und bieten häufig spezielle, auf den Berufsstand zugeschnittene Versicherungen an. Für manche Tätigkeiten gibt der Gesetzgeber zudem eine Mindestdeckungssumme vor.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt stark von der Höhe der Deckungssumme ab. Hier gilt: Mit höherer Deckungssumme steigen die Beiträge. Der jährliche Beitrag kann sich je nach Deckungssumme im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich bewegen.
Unser Tipp:
Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflicht senken.
Gerade für Berufsanfänger oder bei größeren Umstrukturierungen, also wenn Unsicherheiten darüber bestehen, wie hoch die Deckungssumme sein sollte, empfiehlt sich eine Beratung durch erfahrene Versicherungs- und Finanzprofis. Mit unserer Hilfe lassen sich Ihre individuellen Risiken identifizieren und bemessen und auf dieser Basis können wir die passende Vermögensschadenhaftpflicht finden. 
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