Das Wichtigste zur Betriebshaftpflichtversicherung auf einen Blick
Fehler im täglichen Business: die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie oder Ihre Mitarbeiter vor hohen Schadensersatzansprüchen bei Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschäden
Typische Schadensbeispiele sind z. B: Behandlungskosten + Schmerzensgeld + Verdienstausfall nach Beinbruch, Schlüsselverlust, Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungskosten von teuren Maschinen durch unsachgemäßen Gebrauch, Wasserschaden nach Rohrverlegung beim Auftraggeber etc.
In der Regel sind auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten abgedeckt
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nahezu für alle sinnvoll und teilweise Pflicht für Unternehmen (vor allem produzierende), Selbstständige (vor allem Handwerker) und Freiberufler
Die Betriebshaftpflichtversicherung: Ein Muss für Unternehmen
Bei diesem Thema sind sich alle Versicherungsmakler einig: Die Privathaftpflicht ist ein Muss. Und Gleiches gilt analog auch für Unternehmen, die sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter absichern sollten. Kleine Fehler und Unachtsamkeiten von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern können schnell erdrutschartige Folgen haben, die Kosten können dabei in die Millionen gehen. Ohne Betriebshaftpflichtversicherung kommen die meisten Unternehmen im worst case schnell an ihre finanziellen Grenzen und der Traum vom Business ist geplatzt.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kurz erklärt
Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung so grundlegend wichtig für Unternehmen? Es liegt in der Natur des Menschen, dass Fehler und Missgeschicke nicht immer zu vermeiden sind. Passieren kleine Unachtsamkeiten oder „dumme“ Zufälle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, kann der Schaden sich auf dem Niveau einer Bagatelle bewegen oder katastrophal ausfallen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Unternehmen genau für diese Risiken ab.
Die Betriebshaftpflicht …
übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche maximal bis zur vereinbarten Höhe.
prüft vorab, ob Höhe und Grund der erhobenen Ansprüche gerechtfertigt sind.
wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – notfalls gerichtlich – wenn es Zweifel gibt.
Für welche Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Der Fehler steckt häufig im Detail und lauert bekanntlich überall. Insofern ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Unternehmen sinnvoll. Der konkrete Absicherungsbedarf richtet sich nach den betrieblichen Risiken und dem Tätigkeitsspektrum, die durchaus unterschiedlich zu bemessen sind. Wer Produkte herstellt oder Handwerksleistungen erbringt, hat als Betrieb andere Risiken als ein Apotheker oder eine Ärztin, die zu gesundheitlichen Themen beraten. Doch, obwohl es eigentlich im Namen steckt, ist nicht für alle Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht.
Zu den Berufen, für die eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht ist, zählen beispielsweise:
Architekturbüros
Ärzte
Ingenieurbüros
Apotheker
Notar
Rechtsanwalt
Immobilien- und Hausverwaltungen
Bewachungsunternehmen
Steuerberatungen
Versicherungsvermittlungen
Wirtschaftsprüfer
Diese Berufsgruppen sind entweder von Gesetzes wegen oder weil es die eigene Berufskammer vorschreibt, dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ist Voraussetzung, dass sie ihren Beruf überhaupt ausüben dürfen bzw. Mitglied in der zuständigen Berufskammer werden können.
Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige
Über eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten nicht nur größere Unternehmen verfügen, sondern auch die kleinen; Selbstständige und Freiberufler. Auch wenn hier der Kostendruck – gerade bei Start-ups – erst einmal besonders groß ist, sollte man nicht am falschen Ende sparen. Denn: Im Schadensfall stehen sie allein da und müssen Schadenersatzforderungen sowie ggf. die Gerichtskosten ohne Betriebshaftpflichtversicherung aus ihrem Privatvermögen bezahlen. Da noch keine Zeit blieb, um für Rücklagen zu sorgen, kann ein solcher Vorfall dem jungen Unternehmen finanziell schnell das Genick brechen.
Unser Tipp:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht allein aufgrund der Haftungssituation sinnvoll. Auch wenn Sie nicht zu den Berufsgruppen gehören, für die sie Pflicht ist, gibt es immer mehr Auftraggeber, die bei der Projektvergabe den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung voraussetzen. Teilweise werden hier sogar sehr genaue Vorgaben zum Umfang der enthaltenen Absicherung gemacht. Dieses Phänomen betrifft die freie Wirtschaft genauso wie die öffentliche Hand. So ist es in vielen Branchen bei Ausschreibungsverfahren mittlerweile üblich, dass Unternehmen für den Zuschlag eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen.
Betriebshaftpflichtversicherung Schadensbeispiele
Die Palette an Risikofaktoren ist so groß wie die Schadensbeispiele aus unserer Praxis:
Schadensbereich
Definition
Schadensbeispiel
Personenschäden
Verletzung / Tod von dritten Personen
Eine Kundin im Reisebüro stolpert über ein unsachgemäß verlegtes Kabel. Der IT-Dienstleister muss haften (Schmerzensgeld), da er für die Installation neuer Technik verantwortlich ist.
Sachschäden
Schäden am Eigentum von Dritten
Ein Maler ruiniert mit Wandfarbe das teure Parkett in der Lobby eines Hotels. Der Boden war nicht ausreichend geschützt und der Malerbetrieb muss haften.
Vermögensschäden (nur Vermögensfolgeschäden)
Finanzielle Schäden von Dritten nur infolge eines Personen- oder Sachschadens
Echte bzw. reine Vermögensschäden sind nicht durch eine Betriebshaftpflicht, sondern mit einer Haftpflicht für Vermögensschäden versichert.
Beim Sturz im Reisebüro (s. oben) ist auch der Laptop der Kundin kaputtgegangen. Als Selbstständige entstehen hier zusätzliche Kosten wegen eines mehrtägigen Verdienstausfalls.
Umweltschäden
Personen- oder Sachschäden durch Umwelteinwirkungen
Beim Sturz im Reisebüro (s. oben) ist auch der Laptop der Kundin kaputtgegangen. Als Selbstständige entstehen hier zusätzliche Kosten wegen eines mehrtägigen Verdienstausfalls.
Mitversichert sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur die Geschäftsführung und die Mitarbeiter, sondern auch weitere Betriebsangehörige wie Aushilfen, Werkstudierende, Praktikanten, Volontäre sowie optional auch Externe wie Reinigungskräfte oder Subunternehmer.
Welche Schadenfälle sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung markiert einen Rundum-Schutz bei Schäden, die von einem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern im täglichen Business passieren.
Folgende Schäden sind jedoch nicht versichert und werden abgelehnt:
Unberechtigte Ansprüche: Die Ansprüche der Gegenseite werden vom Versicherer sorgfältig geprüft.
Eigenschäden: Diese Art Schäden können mit einer Inhaltsversicherung oder einer Elektronikversicherung (Bürotechnik) abgesichert werden
Erfüllungsschäden: Schäden, die sich ergeben, wenn Fristen oder Termine nicht eingehalten wurden oder eine Dienstleistung nicht ordnungsgemäß oder vollständig ausgeführt wurde
Schäden, die aufgrund von vorsätzlichen Handlungen entstehen
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG): Das betrifft z. B. geschützte Tiere und Pflanzen, Gewässer oder Böden. Hier muss eine Umweltschadensversicherung abgeschlossen werden.