Im Idealfall ist die Fondspolice komplett steuerfrei | Kapitalanlage und Vermögensübertragung

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Fondspolicen mit lebenslanger Laufzeit als steuerfreie Kapitalanlage

Steuern reduzieren die Wertentwicklung einer Geldanlage in der Regel um 20% bis 25% und sind damit ein nicht zu vernachlässigender Kostenblock. Fondsgebundene Rentenversicherungen bzw. Fondpolicen können allerdings durch clevere Gestaltung maßgeblich zu einer steueroptimierten und im Idealfall sogar komplett steuerfreien Kapitalanlage oder Vermögensübertragung beitragen.

Gewusst wie: Einkommenssteuer auf Fondpolicen sparen

Eigentlich sind seit 2005 auch Erträge aus Fondspolicen zumindest zur Hälfte zu versteuern. 2009 entschied das Bundesfinanzministerium jedoch, dass Todesfallleistungen aus einer Lebensversicherung steuerfrei sind. Das heißt, es muss keine Einkommenssteuer abgeführt werden. Diese Regelung können Sie sich mit einer speziellen Konstruktion zu Nutze machen.
Dazu setzen Sie als versicherte Person nicht sich selbst in die Fondspolice ein, sondern eine ca. 20 bis 30 Jahre ältere Person. In der Regel Ihre Eltern. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass im Todesfall der versicherten Person der Totenschein zur Verfügung steht. Stirbt die versicherte Person, bekommt der Versicherungsnehmer, also Sie, die Todesfallleistung. Das Vertragsguthaben / die Versicherungssumme wird komplett einkommensteuerfrei ausbezahlt. Erbschaftssteuer fällt dafür ebenfalls nicht an, denn es handelt sich nicht um ein Erbe.

Ein Rechenbeispiel zur optimierten Fondspolice

Ein Anleger im Alter von 45 Jahren legt 100.000,- EUR in einer Fondspolice an und setzt seinen 75-jährigen Vater als versicherte Person ein. Mit 95 Jahren, also 20 Jahre später, verstirbt der Vater. Hat die Fondspolice zwischenzeitlich eine jährliche Wertsteigerung von durchschnittlich 5% Rendite p.a. nach Kosten erzielt, wird dem Versicherungsnehmer ein Vertragsguthaben in Höhe von 265.329,- EUR als steuerfreie Todesfallleistung ausgezahlt. Der komplette Kapitalertrag in Höhe von 165.329,- EUR ist somit steuerfrei.
Benninger und Cie Rechenbeispiel optimierte Fondspolice

Wird auf den Tod der versicherten Person spekuliert?

Es könnte nun angenommen werden, dass auf den Tod der Eltern bzw. der versicherten Person spekuliert wird. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil. Sie spekulieren vielmehr auf ein langes und erfülltes Leben Ihrer Eltern. Denn je länger die versicherte Person lebt, desto länger sammeln Sie steuerfreie Kapitalerträge aus der Fondspolice.
Als Versicherungsnehmer sind Sie auch nicht gezwungen, auf die Todesfallleistung zu warten. Zu jeder Zeit können Beträge aus der Rentenversicherung als Einmalzahlung entnommen werden oder Sie lassen sich eine monatliche Rente auszahlen. In diesem Fall erfolgt eine normale Versteuerung. Das nicht ausgezahlte, restliche Vertragsguthaben bleibt als Fondspolice erhalten und kann später als steuerfreie Todesfallleistung vereinnahmt werden. Sie bleiben also vollkommen flexibel.

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Fondspolicen eignen sich auch für Absicherung der Kinder

Eine Fondspolice eignet sich zusätzlich hervorragend, um Geld für die eigenen Kinder oder Enkelkinder anzulegen. Die Steuerfreiheit bei langen Laufzeiten hath einen besonders hohen Effekt. Durch Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten. Die Flexibilität der Vertragsgestaltung einer Fondspolice ist enorm.
Beispielsweise können Sie entscheiden, dass zwei Versicherungsnehmer in die Police aufgenommen werden. Auf diese Weise können Sie einerseits ordentlich Steuern sparen und gleichzeitig behalten Sie als schenkender Eltern- oder Großelternteil zusätzlich noch ein Veto-Recht hinsichtlich der Verwendung. So können Kinder oder Enkelkinder nicht ohne Ihre Zustimmung auf die Versicherungssumme zugreifen.

Vorteile des Einsatzes von Whole-Life Fondspolice bei der Kapitalanlage

Benninger und Cie Vorteile Einsatz Whole-Life Fondspolice
Steuerfreiheit: Durch Trennung von Versicherungsnehmer und versicherter Person können steuerfreie Kapitalerträge erwirtschaftet und als Todesfallleistung ausgezahlt werden.
Schenkung mit Veto-Recht: Durch ein 99/1-Modell können Schenkungsfreibeträge genutzt werden und gleichzeitig behält der Schenkende ein Mitbestimmungsecht über Verfügungen

Ausgangspunkt für Fondspolicen: Eine zielgerichtete Risiko- und Finanzanalyse

Ob und in welcher Gestaltungsform eine Fondspolice im Einzelfall sinnvoll ist, ermitteln wir bei Benninger & Cie. normalerweise im Rahmen einer umfassenden Risiko – und Finanzanalyse für Privathaushalte und Unternehmen nach DIN Norm.
Als DEFINO zertifizierte Berater für Finanzanalysen vertrauen wir nicht auf ein Bauchgefühl, sondern erarbeitet für Sie ein auf wissenschaftlichen Methoden basierendes Konzept für Ihre Vorsorge. Gerne erläutern wir Ihnen in einem Kennlerngespräch unseren Ansatz und unsere Philosophie.
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