Steigende Versicherungsprämien auch bei der Wohngebäudeversicherung
Auch bei Wohngebäudeversicherungen schlagen in diesem Jahr die stark gestiegenen Material- und Lohnkosten voll zu! Es kommt im Jahr 2023 zu einer allgemeinen Erhöhung des Anpassungsfaktors für Beiträge in der Wohngebäudeversicherung um 14,7 % - das ist der höchste Anstieg seit 51 Jahren. Dies betrifft unabhängig von der Versicherungsgesellschaft alle Wohngebäudeversicherungsverträge, denen die gleitende Neuwertversicherung zugrunde liegt (und das ist bei fast allen Wohngebäudeversicherungen der Fall). Das Beitragsniveau der Wohngebäudeversicherung steigt also marktweit in 2023 um mindestens 14,7 %. Der Vorteil gegenüber einer starren Versicherungssumme liegt beim gleitenden Neuwert darin, dass Reparaturen oder Wiederherstellungen nach einem versicherten Schaden stets zu aktuellen Preisen übernommen werden. Das Gebäude ist also immer zu 100 Prozent versichert. Um das zu gewährleisten, müssen die Beiträge aber stets an die Entwicklung der Material- und Lohnkosten angepasst werden. Deshalb werden für den Anpassungsfaktor, der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts berücksichtigt. Genau diese Werte sind aufgrund der Corona-bedingten Produktionsstopps, Lieferkettenproblemen und Fachkräfteknappheit seit 2020 aber kräftig gestiegen.
Außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung?
Die allgemein heftige Inflation gepaart mit abnormen Preissteigerungen für Energie tun ihr Übriges. Gleichzeitig ist eine gleitende Neuwertversicherung wichtiger denn je, um in Zeiten schneller Geldentwertung nicht mit einer deutlichen Unterversicherung dazustehen, wenn es zum Schaden kommt. Im Ergebnis steht dem höheren Beitrag also auch eine entsprechend höhere Leistung gegenüber. Im Falle einer anpassungsfaktorbedingten Beitragserhöhung besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Grundsätzlich könnten Sie der Anpassung widersprechen, wodurch aber die gleitende Neuwertversicherung entfallen würde und das Gebäude dann unterversichert wäre. Davon raten wir dringend ab!