Inflation: Auch Versicherungsprämien steigen! Was kann ich tun?

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Überall werden wir mit signifikanten Kostensteigerungen konfrontiert. Und das wirkt sich leider auch auf die Versicherungsprämien aus. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert die Versicherungsgesellschaften auf, ihre Prämien sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft an die galoppierende Inflation anzupassen. Betroffen sind vorwiegend Kfz-Versicherungen, Wohngebäudeversicherungen und die Altersvorsorge – aber auch alle anderen Versicherungssparten. Wir erklären, warum das so ist und wie man am besten darauf reagieren kann.

Die Prämien für die Kfz-Versicherung sind bereits deutlich gestiegen. Hier spielen insbesondere die deutlich gestiegenen Kosten für Ersatzteile eine Rolle. Außerdem sind sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen deutlich teurer geworden. Die Versicherungsprämien sind daher zum Jahreswechsel durchschnittlich um ca. 10 % gestiegen.

Steigende Versicherungsprämien auch bei der Wohngebäudeversicherung

Auch bei Wohngebäudeversicherungen schlagen in diesem Jahr die stark gestiegenen Material- und Lohnkosten voll zu! Es kommt im Jahr 2023 zu einer allgemeinen Erhöhung des Anpassungsfaktors für Beiträge in der Wohngebäudeversicherung um 14,7 % - das ist der höchste Anstieg seit 51 Jahren. Dies betrifft unabhängig von der Versicherungsgesellschaft alle Wohngebäudeversicherungsverträge, denen die gleitende Neuwertversicherung zugrunde liegt (und das ist bei fast allen Wohngebäudeversicherungen der Fall). Das Beitragsniveau der Wohngebäudeversicherung steigt also marktweit in 2023 um mindestens 14,7 %. Der Vorteil gegenüber einer starren Versicherungssumme liegt beim gleitenden Neuwert darin, dass Reparaturen oder Wiederherstellungen nach einem versicherten Schaden stets zu aktuellen Preisen übernommen werden. Das Gebäude ist also immer zu 100 Prozent versichert. Um das zu gewährleisten, müssen die Beiträge aber stets an die Entwicklung der Material- und Lohnkosten angepasst werden. Deshalb werden für den Anpassungsfaktor, der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts berücksichtigt. Genau diese Werte sind aufgrund der Corona-bedingten Produktionsstopps, Lieferkettenproblemen und Fachkräfteknappheit seit 2020 aber kräftig gestiegen. 

Außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung?

Die allgemein heftige Inflation gepaart mit abnormen Preissteigerungen für Energie tun ihr Übriges. Gleichzeitig ist eine gleitende Neuwertversicherung wichtiger denn je, um in Zeiten schneller Geldentwertung nicht mit einer deutlichen Unterversicherung dazustehen, wenn es zum Schaden kommt. Im Ergebnis steht dem höheren Beitrag also auch eine entsprechend höhere Leistung gegenüber. Im Falle einer anpassungsfaktorbedingten Beitragserhöhung besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Grundsätzlich könnten Sie der Anpassung widersprechen, wodurch aber die gleitende Neuwertversicherung entfallen würde und das Gebäude dann unterversichert wäre. Davon raten wir dringend ab!

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Auswirkungen der Inflation auf die Altersvorsorge

Auf den ersten Blick nicht ganz so offensichtlich – dafür aber umso gravierender - sind die Auswirkungen der Inflation auf die Altersvorsorge. Hier kommt es zwar nicht direkt zur Prämiensteigerung, aber durch die hohe Inflation sinkt der Wert der Rentenansprüche dramatisch. Ein Beispiel: Wer in 33 Jahren in Rente gehen möchte und dabei eine monatliche Rente anstrebt, die bei der heutigen Kaufkraft 2160 Euro entspricht, der müsste bei zwei Prozent durchschnittlicher Inflation bis zum Jahr 2055 eine monatliche Rente von 4.152 Euro anstreben. Wer stattdessen eine Inflation von vier Prozent in den kommenden 33 Jahren vermutet, der muss bereits eine monatliche Wunschrente von 7.881 Euro anvisieren! Viele Menschen unterschätzen die Auswirkungen der Inflation – egal in welcher Höhe man sie erwartet – nach wie vor! Um dem entgegenzuwirken, sind vorwiegend zwei Dinge erforderlich:
Starten Sie eine vernünftige und detaillierte Planung Ihrer Altersvorsorge so früh wie möglich, denn dann können die positiven Auswirkungen des Zinseszinseffekts und von staatlichen und betrieblichen Fördermodellen bestmöglich auch schon mit „kleineren Beträgen“ ausgenutzt werden.
Nur wenn die Rendite beziehungsweise der Zins einer Anlage höher liegt als die Inflation, steigt das reale Vermögen. Sind sie gleich hoch, ist immerhin Kapitalerhalt möglich. Prüfen Sie also, ob Ihre bestehenden Altersvorsorgeverträge hinsichtlich der Renditemöglichkeiten optimiert werden können und setzen Sie bei Neuabschlüssen auf renditeträchtige Anlageformen. Das ist oftmals auch ohne größere Risiken möglich – insbesondere bei langen Laufzeiten!

Unsere Empfehlung: Was Sie jetzt tun sollten!

Hinweis:
Wichtig ist vor allen, dass Sie die Ruhe bewahren! Eine überstürzte Kündigung von Versicherungsverträgen oder die Reduzierung von Versicherungssummen kann nämlich zu existenzbedrohenden Risiken führen! Vielmehr ist es wichtig, dass Sie genau analysieren, welche Absicherungen und Versicherungsverträge Sie wirklich benötigen und wo Sie Ihre Prioritäten setzen sollten.
Das ideale Mittel hierfür ist die „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ nach DIN-Norm 77230, an deren Entwicklung neben Finanzunternehmen vor allem auch Wissenschaftler und Verbraucherschützer beteiligt waren. Ziel der Analyse ist es, objektiv und neutral, also frei von möglichen Interessen des Beraters, die richtige „Diagnose“ für die Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung zu stellen. Dafür werden 42 Finanzthemen beleuchtet, die für Ihren Privathaushalt potenziell relevant sein könnten. 

Das Ergebnis bildet dann eine transparente Basis für eine nachvollziehbare und vertrauenswürdige Finanzberatung und die Entwicklung von individuellen Lösungen für die von Ihnen als wichtig erachteten Bereiche. Sie liefert Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Finanzen und eine objektive Orientierung bei der Frage, wie Sie Ihr Budget – je nach Lebenssituation und Zielsetzung – optimal einsetzen.
Sie wollen mehr zu einer „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ nach DIN-Norm 77230 wissen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
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