Was deckt eine Betriebsausfallversicherung ab?

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Das Wichtigste zur Betriebsausfallversicherung auf einen Blick

Die Betriebsausfallversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Risiken eines ungeplanten Betriebsstillstands
Versicherbar sind bei Betriebsausfällen das „menschliche Kapital“ z. B. der Ausfall der Geschäftsführung / Inhaber nach Krankheit, Unfall, Quarantäne etc.
Zielgruppe sind vor allem: Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Handwerker, Selbstständige
Anders als bei der Betriebsunterbrechungsversicherung, bei der Sachschäden im Vordergrund stehen, konzentriert sich die Betriebsausfallversicherung auf die Absicherung der Schlüsselfiguren im Unternehmen
Die Betriebsausfallsversicherung übernimmt laufende Betriebskosten wie Löhne, Mieten etc.

Die Betriebsausfallversicherung: eine Versicherung für diese Fälle (Leistungen)

Anders gefragt: Was ist bei der Betriebsausfallversicherung abgedeckt? Die Betriebsausfallversicherung trägt es eigentlich schon im Namen: Sie springt ein bei unvorhergesehenen Betriebsausfällen, die stark an einzelnen Schlüsselfiguren im Unternehmen hängen. Also dann, wenn z. B. ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Arzt oder Zahnarzt aus gesundheitlichen Gründen (wegen Krankheit oder Unfall) ausfällt und der Kanzlei- bzw. Praxisbetrieb sofort (teilweise) zum Erliegen kommt. Bestenfalls kann es gelingen, durch eine Vertretungsperson den Geschäftsbetrieb ganz oder in Teilen aufrechtzuerhalten oder wiederaufzunehmen. Aber auch hier fallen Mehrkosten an, die mit einer Betriebsausfallversicherung abgedeckt werden können.

Was ist beim Thema „Betriebsausfallversicherung Krankheit“ genau versichert?

Die Betriebsausfallversicherung zahlt eine vorher vereinbare Versicherungssumme. In der Regel ist es so, dass dem Versicherungsnehmer pro Kalendertag 1/360 der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt wird. Insofern ist die Betriebsausfallversicherung vergleichbar mit einer Krankentagegeldversicherung. Mit dem Unterschied, dass die Betriebsausfallversicherung nicht den privaten Einkommensverlust absichert, sondern den finanziellen Verlust des Unternehmens. So werden mit der Versicherungssumme aus der Betriebsausfallversicherung die entgangenen Gewinne ersetzt und damit laufende Gehälter, Energiekosten, Mieten, Leasingraten, Finanzierungskosten etc. beglichen.

Dabei sollte die Versicherungssumme großzügig bemessen werden. Denn wer hier spart, spart am falschen Ende. Als Basis für die Ermittlung der Summe wird vor allem die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens herangezogen – und Simulationen, die einen Ertragsausfall kalkulieren helfen.

Wofür zahlt die Betriebsausfallversicherung nicht?

Einbußen infolge von Betriebsunterbrechungen durch Naturgewalten trägt die Betriebsunterbrechungsversicherung
Schäden an Gebäuden z. B. aufgrund von Sturm übernimmt die Gebäudeversicherung.
Werden die Büroausstattung inklusive PC, Monitoren und Telefonanlage sowie anderer Firmenbesitz durch Feuer oder einen Wasserrohrbruch beschädigt oder gestohlen, springt die Geschäftsinhaltsversicherung ein.
Entgangene Erträge bedingt durch einen Betriebs- oder Produktionsstillstand in produzierenden oder landwirtschaftlichen Unternehmen werden von der Ertragsausfallversicherung abgedeckt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung: eine Versicherung für diese Fälle (Leistungen)

Das schon erwähnte Pendant zur Betriebsausfallversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Häufig werden diese beiden Begriffe synonym gebraucht bzw. in vielen Fällen in Kombination abgeschlossen. Die Betriebsausfallversicherung springt ein bei unvorhergesehenen Unterbrechungen des Betriebes. Feuer-, Sturm- und Wasserschäden sind hier die Klassiker. Diese Schäden machen nicht selten einen normalen Betriebsablauf für Monate unmöglich. Gerade bei Industriebetrieben und im produzierenden Gewerbe sind die Ausfälle sofort enorm und eine Absicherung unverzichtbar. Die Unternehmen können sich die Betriebsausfallversicherung nach dem Baukastenprinzip individuell zusammenstellen und auf die relevanten Gefahren zuschneiden.

Versicherbare Gefahren in einer Betriebsausfallversicherung sind:

Leitungswasser
Sprinkler-/Leckageversicherung
Feuer
Sturm, Blitzeinschlag und Hagel
weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen
Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen
Vandalismus, innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen
Ausfall der Geschäftsführung, des Inhabers (Stichwort: Betriebsausfallversicherung Krankheit)
Einbruchdiebstahl/Raub
Glasbruch

Was ist bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung genau versichert?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt für entgangene Betriebsgewinne und die fortlaufenden Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Heiz- und Stromkosten sowie für Maßnahmen zur Erhaltung des Betriebs. Dazu zählt auch, sich um Schadenersatzforderungen Dritter zu kümmern, wenn beispielsweise eine Lieferung nicht erbracht werden kann. Oder die Kosten für die Anmietung von temporär genutzten Geschäfts- oder Produktionsräumen zu übernehmen, bis die Reparaturen abgeschlossen sind.

Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
die verursachende Gefahr war versichert
die Haftzeit dauert an

Exkurs: Betriebsausfallversicherung & Haftzeit

Mit dem Abschluss einer Betriebsausfallversicherung wird auch eine Haftzeit vereinbart. Diese gibt an, über welchen Zeitraum ein Versicherungsschutz besteht, also wie lange die Betriebskosten bei einer Betriebsunterbrechung gezahlt werden. Die Haftzeit kann üblicherweise für 12, 18, 24, 30 oder 36 Monate vereinbart werden. Sie sollte so lang bemessen werden, um auch unwahrscheinliche Worst-Case-Szenarien abzudecken. Die Zahlung im Versicherungsfall endet spätestens mit dem Ende der Haftzeit bzw. sobald der Schaden behoben wurde.

Die Höhe der Beiträge für die Betriebsausfallversicherung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Sie variieren je nach:
Deckungssumme
Mitarbeiterzahl, Umsatzhöhe und Unternehmensstandort
Länge der Haftzeit
Selbstbeteiligung
versicherten Gefahren
Unser Tipp:
Grundleistungen können kostengünstig bereits in die Geschäftsinhaltsversicherung integriert werden = Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Möglicherweise lässt sich auch Ihre Inhaltsversicherung erweitern?
Wie umfangreich sich ein Unternehmen mit einer Betriebsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung absichern sollte, muss individuell betrachtet werden. In der heutigen digitalen Welt werden beispielsweise Cyber-Versicherungen als Schutz vor digitalen Übergriffen immer interessanter und wichtiger. Aber auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie ist es überlegenswert, Quarantänezeiten und daran hängende personelle Ausfälle finanziell abzusichern.

Nur mit einer professionellen Beratung stellen Sie sicher, dass bei Störungen im Betriebsablauf Ihre Versicherung alles reibungslos und ohne Komplikationen abwickeln kann und Sie eine ausreichende Entschädigung zur Überbrückung erhalten. Wir beraten Sie gern.

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