Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt für entgangene Betriebsgewinne und die fortlaufenden Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Heiz- und Stromkosten sowie für Maßnahmen zur Erhaltung des Betriebs. Dazu zählt auch, sich um Schadenersatzforderungen Dritter zu kümmern, wenn beispielsweise eine Lieferung nicht erbracht werden kann. Oder die Kosten für die Anmietung von temporär genutzten Geschäfts- oder Produktionsräumen zu übernehmen, bis die Reparaturen abgeschlossen sind.
Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wie umfangreich sich ein Unternehmen mit einer Betriebsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung absichern sollte, muss individuell betrachtet werden. In der heutigen digitalen Welt werden beispielsweise Cyber-Versicherungen als Schutz vor digitalen Übergriffen immer interessanter und wichtiger. Aber auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie ist es überlegenswert, Quarantänezeiten und daran hängende personelle Ausfälle finanziell abzusichern.
Nur mit einer professionellen Beratung stellen Sie sicher, dass bei Störungen im Betriebsablauf Ihre Versicherung alles reibungslos und ohne Komplikationen abwickeln kann und Sie eine ausreichende Entschädigung zur Überbrückung erhalten.
Wir beraten Sie gern.