Was Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung und einem eventuell möglichen Wechsel beachten sollten

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Jedes Jahr aufs Neue! Vor dem Wechselstichtag am 30. November mehren sich die Aufrufe an Versicherte, die Wahl Ihrer Kfz-Versicherung zu überdenken. Grundsätzlich ist die Überprüfung der Kfz-Versicherung nicht verkehrt. Ganz so einfach, wie insbesondere von Vergleichsportalen im Internet suggeriert, ist das Thema des Versicherungswechsels auch nicht. Die Tücken stecken im Detail und damit Sie keine teuren Fehler beim Wechsel der Autoversicherung machen, haben wir Ihnen nachfolgend unsere wichtigsten Tipps und Hinweise für Ihre Kfz-Versicherung zusammengefasst.

Gerne können Sie natürlich auch unsere Beratung zu Ihrer Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. Dazu haben Sie 3 Möglichkeiten:

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1. Fahrerkreis – weitere Fahrer mitversichern

Der im Vertrag Ihrer Kfz-Versicherung vereinbarte Fahrerkreis, d.h. die Personen, die das Fahrzeug (regelmäßig) fahren dürfen, wirkt sich ganz erheblich auf die Höhe des Versicherungsbeitrags aus! Wer Fahranfänger ans Steuer lässt, zahlt schnell den doppelten Beitrag und auch „ältere“ Fahrer führen schnell zu deutlichen Beitragsaufschlägen für die eigene Kfz-Versicherung.
Sollte ein im Versicherungsvertrag nicht vereinbarter Fahrer einen Schaden verursachen, kann der Versicherer i.d.R. Beiträge nachfordern und/oder es wird eine Vertragsstrafe fällig.
Unser Tipp:
Überlegen Sie genau, wer das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig fährt und als Fahrer in Ihrer Kfz-Versicherung mitversichert werden soll! Viele Versicherungsgesellschaften sind flexibel und bieten an, zeitweilig auch andere Fahrer mitzuversichern, sofern diese den Wagen nicht regelmäßig und auch nur kurzfristig benutzen. Erkundigen Sie sich nach den Bedingungen!

2. Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klassen)

Das Rabattsystem der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) ist umfangreich und komplex. Mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse profitieren Kunden, die lange schadenfrei mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, von besonders günstigen Beiträgen bei der Kfz-Versicherung.
Wichtiger Hinweis:
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung, können Sie Ihre SF-Klasse i.d.R. mitnehmen. Aber Vorsicht! Sollten Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer von einer Sondereinstufung (z.B. Zweitwagen) profitiert haben oder ein Rabattschutz vereinbart haben, wird u.U. nur eine abweichende, schlechtere SF-Klasse übertragen und es kann ein böses Erwachen geben!
Unser Tipp:
Bevor Sie Alternativangebote zu Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung einholen, lassen Sie sich unbedingt von Ihrem aktuellen Versicherer bestätigen, welche SF-Klassen tatsächlich weitergegeben werden!

Und noch ein Tipp: Falls Sie mehrere Fahrzeuge versichert haben, sollten Sie prüfen, ob ein Tausch der SF-Klassen in den Versicherungsverträgen sinnvoll sein kann!

3. Fahrleistung sinnvoll angeben

Die jährliche Fahrleistung beeinflusst den Beitrag der Kfz-Versicherung deutlich! Fahren Sie beispielsweise statt 15.000 km nur 10.000 km jährlich, führt dies zu durchschnittlichen Beitragsreduzierungen von 8 %. Die Versicherungsgesellschaften legen ihren Tarifen zudem auch unterschiedliche Staffel-Einteilungen der jährlichen Fahrleistung zugrunde.
Unser Tipp:
Geben Sie Ihre jährliche Fahrleistung beim Abschluss einer Kfz-Versicherung realistisch, aber nicht zu großzügig an!
Übrigens: Spätestens bei einem Schadenfall erfährt Ihre Versicherung über die Reparaturrechnung auch Ihre tatsächliche Fahrleistung. Wenn Sie deutlich mehr gefahren sind, als in Ihrem Versicherungsantrag angegeben, kann es problematisch werden. Es kommt mindestens zu einer Neueinstufung und damit zu einer Verteuerung des Beitrags. Wurde die Fahrleistung sogar deutlich überschritten, können die Versicherer auch Nachzahlungen fordern und in extremen Fällen droht sogar eine Vertragsstrafe!

4. Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung

Sinnvolle Einsparungen bei der Kfz-Versicherung lassen sich auch durch die Wahl der passenden Selbstbeteiligung in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung erzielen!

In der Teilkaskoversicherung empfehlen wir i.d.R. einen Selbstbehalt in Höhe von 150,- €, da sich dieser statistisch gesehen, bei den meisten Kfz-Versicherungsverträgen lohnt. Die Beitragsersparnis gegenüber einem Vertrag ohne Selbstbehalt beträgt durchschnittlich 18 %.

In der Vollkaskoversicherung fahren Sie i.d.R. mit einem Selbstbehalt in Höhe von 300,- € gut. Die Beitragsersparnis gegenüber einem Vertrag ohne Selbstbehalt beträgt durchschnittlich 26 %. In der Vollkaskoversicherung kann aber durchaus auch eine deutlich höhere Selbstbehalt Sinn ergeben. Es kann sich nämlich „lohnen“ einen Vollkaskoschaden überhaupt nicht über die Versicherung abzurechnen, damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft wird. Im Einzelfall kann es viel günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen, als in den Folgejahren deutlich höhere Beiträge aufgrund der Rückstufung zu bezahlen. Die gewählte Selbstbeteiligung sollten Sie dann aber im Schadenfall auch liquide verfügbar haben.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich immer Angebote mit unterschiedlichen Kaskovarianten für Ihre neue Kfz-Versicherung erstellen und lassen Sie sich auch die Rückstufungen im Schadenfall berechnen bzw. erläutern. Mit diesen Informationen können Sie sich für die in Ihren Fall passende Selbstbeteiligung entscheiden!

5. Ist ein Rabattschutz sinnvoll?

Wenn Sie einen Unfall verursachen und von Ihrer Kfz-Versicherung regulieren lassen, erfolgt im Folgejahr eine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Das Zurückstufen führt zu höheren Beiträgen und wirkt sich über Jahre aus! Diesem Effekt können Sie entgegenwirken, indem Sie entweder den Schaden selbst übernehmen (siehe auch die Ausführungen bei der Selbstbeteiligung) oder aber in Ihrem Vertrag der Kfz-Versicherung einer Entlastung der Rückstufung im Schadensfall vereinbaren. Dabei handelt es sich um eine Zusatzoption, die viele Versicherer anbieten. Wer mit diesem Schutz fährt, hat mindestens einen Schaden pro Jahr frei – in einigen Tarifen ist sogar mehr als ein gemeldeter Schaden pro Jahr erlaubt. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird dann nicht herabgestuft und Sie verlieren Ihren guten Schadenfreiheitsrabatt nicht (allerdings steigen Sie auch nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf).

Den Schutz des Rabatts lassen sich die Versicherer aber auch mit einem Beitragszuschlag von durchschnittlich 23 % gut bezahlen! Für Fahrer mit guten Schadenfreiheitsklassen und niedrigen Gesamtbeiträgen lohnt sich diese Option meist nicht, da bei diesen die Beitragszuschläge nach einem Schaden auch nicht so hoch ausfallen.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich sowohl den Beitrag für den Rabattschutz als auch die mögliche Rückstufung im Schadenfall ausrechnen und entscheiden Sie für sich, ob dieser Schutz sinnvoll ist. Beachten Sie dabei auch das Thema Selbstbehalt in der Vollkaskoversicherung!
Wichtiger Hinweis:
Der Rabattschutz lässt sich i.d.R. nicht zu einem anderen Versicherer mitnehmen (es gibt Ausnahmen)! Bei einem Versicherungswechsel fragt der neue Anbieter immer nach Schäden in den vergangenen Jahren und ruft diese auch bei der bisherigen Versicherung ab. Bei Vertragsschluss stuft die neue Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt dann so ein, als hätte es den Schutz nicht gegeben. Dadurch kann der Wechsel des Anbieters teuer werden. Seien Sie also vorsichtig, bei einem Versicherungswechsel, wenn Ihr aktueller Vertrag einen solchen Schutz enthält und Sie in der Vergangenheit Schäden hatten!

6. Zahlweise der Kfz-Versicherung

Die Zahlweise Ihres Versicherungsbeitrags hat einen nicht zu unterschätzenden Effekt auf Ihren Versicherungsbeitrag. Wer seine Autoversicherung jährlich im Voraus bezahlt, spart im Durchschnitt 9 % des Jahresbeitrags ein, da die Versicherer Ratenzahlungszuschläge berechnen.
Unser Tipp:
Vereinbaren Sie möglichst eine jährliche Zahlweise, sofern es Ihre Liquidität zulässt!

7. Autoversicherung mit oder ohne Werkstattbindung?

Durch eine Werkstattbindung können Sie im Durchschnitt eine Beitragsersparnis in Höhe von 10 % erzielen. Im Gegenzug dürfen Sie im Schadenfall Reparaturen nur in den Partnerwerkstätten des Versicherers durchführen lassen! Wenn Sie einen Schaden nicht bei der Partnerwerkstatt reparieren lassen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen und/oder eine Vertragsstrafe (z.B. Erhöhung der vereinbarten Selbstbeteiligung) zahlen. Unter Umständen wird sogar der gesamte Rabatt rückgängig gemacht.
Unser Tipp:
Prüfen Sie genau, ob eine Werkstattbindung wirklich für Sie infrage kommt und welche Partnerwerkstätten in Ihrer Umgebung angeboten werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Kunden die Bindung an Werkstätten vergessen, deshalb nicht beachten und der Ärger dann groß ist. Bei Neufahrzeugen raten wir von einer Werkstattbindung ab (wegen Nachteilen bei möglichen Kulanzregelungen des Herstellers) und für Leasingfahrzeuge ist eine Bindung ungeeignet!

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