Das Wichtigste über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf einen Blick
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für all diejenigen, die beruflich fremdes Vermögen verwalten, und prüfen
Für einige Berufsgruppen wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist sie gesetzliche Pflicht (als besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung)
Abgesichert sind echte Vermögensschäden wie Rechenfehler, verpasste Fristen, Fehlberatungen etc. – auch Fehler von Angestellten sind mitversichert
Ein minimaler Rechenfehler, ein verrutschtes Komma. Unachtsamkeiten im Job können hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Da Irren menschlich ist und Fehler nicht zu 100 Prozent vermeidbar sind, lohnt es sich, dieses berufliche Risiko mit einer passenden Versicherung abzusichern. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie davor, im Ernstfall Ihre berufliche Existenz zu verlieren.
Was ist mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung konkret abgesichert?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert die sogenannten echten Vermögensschäden ab. Also reine Vermögensschäden, die direkt das Vermögen Dritter betreffen. Kleine Rechen- oder Beratungsfehler, versehentlich geleakte sensible Daten und Informationen, ein falsch gesetztes Komma, Planungsfehler usw. können hier großen finanziellen Schaden anrichten. Die Vermögensschadenhaftpflicht trägt die Kosten, wenn durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Mitarbeiter Ihre Kunden finanziellen Schaden erleiden.
Gut zu wissen: Unterscheidung echte und unechte Vermögensschäden
Bei unechten Vermögensschäden wie Sach- oder Personenschäden, sind finanzielle Schäden nur eine Folge davon. Z. B. Schmerzensgeld nach dem Sturz eines Kunden im eigenen Ladengeschäft. Das umfasst meist die Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung.
Interessant ist auch, immer zu wissen, welche Versicherung, wofür aufkommt:
Vermögenshaftpflicht
Berufshaftpflicht
Betriebshaftpflicht
Personenschäden
Nicht abgedeckt
Abgedeckt
Abgedeckt
Sachschäden
Nicht abgedeckt
Abgedeckt
Abgedeckt
Vermögensschäden
Abgedeckt
Abgedeckt
Nicht abgedeckt
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist auch deswegen attraktiv: Sie sichert Ihr Unternehmen nicht nur bei Schadenersatzforderungen ab, sondern bietet Ihnen darüber hinaus einen passiven Rechtsschutz. Dieser umfasst zunächst, dass die Versicherung ihrerseits prüft, ob bzw. inwiefern die Schadensersatzforderung überhaupt berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt und die Anwaltskosten beim Gang vor Gericht übernommen.
Rechtsanwälte
Steuerberater
Notare
Wirtschaftsprüfer
Aber auch für andere Unternehmen abseits vom Finanzwesen wie z. B. PR- oder IT-Beratung sowie für Solo-Selbstständige ist eine Vermögensschadenhaftpflicht häufig sinnvoll. Hier sind Vermögensschäden zwar auch in einer privaten Haftpflichtversicherung versichert, allerdings mit geringen Deckungssummen. Im Berufsleben können sich Schäden schnell zu mehreren Millionen Euro auftürmen, weshalb eine Privathaftpflicht für berufliche Fehler in aller Regel nicht ausreicht.
Vermögensschadenhaftpflicht: Was deckt sie nicht ab?
Hier sei zuerst darauf verwiesen, dass das Versicherungsverhältnis bestanden haben muss, um die Vermögensschadenhaftpflicht in Anspruch nehmen zu wollen. Das heißt, dass der Versicherungsfall erst nach Vertragsunterschrift eingetreten sein darf. Der Hintergrund ist der, dass häufig finanzielle Schäden erst mit einiger Verzögerung ans Licht kommen. Wann also z. B. der entscheidende Beratungstermin mit der unglücklichen Fehlberatung war, wird die Versicherung genau überprüfen, bevor sie leistet.
Unser Tipp
Fehler passieren Berufseinsteigern genauso wie alten Hasen. Daher ist es ratsam, möglichst frühzeitig eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird auch dann nicht zahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Kunden wissentlich oder grob fahrlässig falsch beraten wurden.
Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Auch hier sei wieder vorangestellt, dass die Kosten angesichts möglicher Schadensforderungen in Millionenhöhe gering sind. Sie lassen sich tatsächlich auch nicht pauschal beziffern, da der Beitrag zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unter anderem von der Deckungssumme und dem individuellen beruflichen Risiko sowie der Betriebsgröße abhängen. Je nach Deckungssumme ist mit einem mittleren bis hohen dreistelligen Jahresbetrag zu rechnen. Mit einer Selbstbeteiligung können die Kosten häufig reduziert werden.
Zum Stichwort Deckungssumme schreibt der Gesetzgeber als Vorgabe eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro fest. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, damit man im Schadensfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert beratende Berufe ab
Anders als Ärzte oder Apotheker genügt es in vielen anderen beratenden Berufen, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Vor allem für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und für andere Berufe in der Finanzbranche ist das Risiko, in der Berufspraxis Menschen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, als verschwindend gering einzuschätzen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie (und Ihre Mitarbeiterinnen) bei einem echten Vermögensschaden umfassend. Dabei übernimmt der Versicherer auch die Prüfung der Haftungsfrage und bei berechtigten Ansprüchen den Ausgleich des Schadens. Andernfalls unterstützt er die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Bei Vermögensschäden geht es häufig ums Ganze – nämlich das gesamte Unternehmen. Zumal man nicht die umfassende Absicherung einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung im Rücken hat. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Absicherung brauchen oder ob Ihr bestehender Schutz über die nötige Deckkraft verfügt, fragen Sie bei Profis nach. In einer professionellen Beratung wird schnell klar, was Sie brauchen und wie Sie Ihre Versorgungslücke am besten und günstigsten schließen können. Gern sprechen wir mit Ihnen über Ihre vielfältigen Optionen!