Das Wichtigste zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf einen Blick
Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert das berufliche Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen
Sie ist eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung
Im Unterschied zur Betriebshaftpflicht deckt die Vermögenshaftpflicht echte Vermögensschäden ab
Versichern sollten sich mit einer Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Energieberater und Co. – alle Berufe, die vorrangig beratend, beurkundend, gutachterlich, prüfend oder verwaltend tätig sind
Für viele Berufsgruppen ist diese Versicherung Pflicht
Je nach Berufsgruppe können gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen gelten
Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer & Co.: Was sichert sie ab?
Schon ein einfaches Versehen wie eine (unbeabsichtigte) Falschauskunft, ein Fristversäumnis sowie ein Tipp-, Komma-, oder Rechenfehler kann weitreichende finanzielle Folgen für Kunden haben. Geht es um Rechtsanwälte und Steuerberater, wird schnell deutlich, wie groß die Verantwortung ist, die diese Berufe tragen. Schließlich verwalten sie das Vermögen ihrer Mandanten bzw. beraten sie dazu. Fehler ziehen schnell hohe Schadensersatzforderungen nach sich, die ohne Absicherung existenzbedrohend sein können.
Auch weil eine private Haftpflichtversicherung bei beruflich verursachtem Vermögensschaden nicht ausreicht, gilt für einige Berufsgruppen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als eine berufliche Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Darunter fallen:
Steuerberater
Rechtsanwälte
Notare
Wirtschaftsprüfer
Architekten
Hausverwalter
Ärzte
Versicherungsvermittler
Darüber hinaus kann die Vermögensschadenhaftpflicht auch für viele andere Freiberufler in beratenden oder unterstützenden Tätigkeiten sinnvoll sein. Genauso wie für Übersetzer, IT-Spezialisten, Energieberater und Hausverwalter. Auch hier gehören aus Sicht des Risikomanagements Vermögensschäden zu den wahrscheinlichsten Schäden, die immense Kosten verursachen können.
Aber wie genau kann z. B. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Steuerberater und Co. schützen?
Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz in Form von:
der Haftung bis zur festgelegten Deckungssumme bei echten Vermögensschäden.
einem passiven Rechtsschutz.
Wird ein echter Vermögensschaden nachgewiesen, tritt die Vermögensschadenhaftpflicht ein und kommt maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme für Schadenersatzansprüche auf. Für bestimmte Berufsstände gelten hier Mindestdeckungssummen. Grundsätzlich heißt hier geizig sein, Sparen am falschen Ende. Sollte die festgelegte Deckungssumme im Ernstfall nicht ausreichen, haften die Betroffenen zuerst mit dem Firmenvermögen und im worst case sogar mit dem privaten Vermögen.
Weiterhin bietet die Vermögensschadenhaftpflicht Energieberatern und den anderen beratenden Tätigkeiten einen passiven Rechtsschutz. Dieser umfasst, dass der Versicherer sorgfältig prüft, ob Sie tatsächlich haften müssen und die Schadensersatzforderung Ihnen gegenüber berechtigt ist. Unter Umständen werden entsprechend unberechtigte Ansprüche abgewehrt und nötigenfalls ein Prozess vor Gericht ausgetragen. Hier übernimmt die Versicherung die Führung und trägt auch die Kosten.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind alle Beteiligten eingeschlossen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten:
Nicht abgedeckt sind – wie bei den meisten Haftpflichtversicherungen – bewusstes Fehlverhalten, wenn also beispielsweise vorsätzlich falsch beraten wurde.
Unser Tipp: Rechtzeitig absichern und vorsorgen!
Vermögensschäden werden häufig erst mit längerer Verzögerung bemerkt. Damit jedoch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Hausverwalter und die anderen Berufe bei Schadensfällen unterstützt, muss diese VOR dem Verstoß abgeschlossen worden sein. Als maßgeblicher Zeitpunkt gilt beispielsweise das ursächliche Beratungsgespräch und nicht der Zeitpunkt, an dem der Schaden festgestellt oder gemeldet wurde.
Vermögensschadenhaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht
Die Überschrift könnte auch lauten: echte vs. unechte Vermögensschäden. Denn darum geht es: Während die Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden und nur die daraus resultierenden unechten Vermögensschäden abdeckt, benötigen beratende Berufe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die sich um echte Vermögensschäden kümmert.
Vermögensschadenhaftpflicht
Betriebshaftpflicht
brauchen:
beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Berufe
alle Unternehmen und Selbstständige
Pflicht für:
Steuerberater
Rechtsanwälte
Notare
Wirtschaftsprüfer
Ärzte
Architekten
etc
Schausteller
Bewachungsgewerbe
Jäger (Jagdhaftpflicht)
Betreiber einer Schießstätte
Entsorgungsfachbetriebe
Flugplatzbetreiber
versichert:
echte Vermögensschäden
unechte Vermögensschäden
Personenschäden
Sachschäden
Umweltschäden
Beispiel:
Verluste infolge mangelhafter Beratung
unwirksame Vertragsgestaltung
Fehlinvestitionen
Tippfehler in Verträgen
zu spät eingereichte Anträge in einem Rechtsstreit etc.
Programmierfehler, Löschung einer Datenbank etc.
Rechteverletzungen
Unechte Vermögensschäden entstehen nur als Folgeschäden:
Ein Handwerker repariert ein Fenster in einem Büro:
1. dabei wird das Inventar des Büros beschädigt = Sachschaden (Kosten für Reparatur bzw. Ersatz)
2. ein Mitarbeiter stolpert über ein liegengelassenes Kabel = Personenschaden (Kosten für Schmerzensgeld, spezielle Reha-Maßnahmen, ggf. lebenslange Rente)
Wie hoch sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein?
Wie hoch die Deckungssumme gewählt werden sollte, hängt von vielen Faktoren ab. Hier müssen unter anderem das individuelle berufliche Risiko, der Jahresumsatz und die Betriebsgröße berücksichtigt werden. Versicherer orientieren sich hier auch an branchenüblichen Risiken und Fehlerhäufigkeiten und bieten häufig spezielle, auf den Berufsstand zugeschnittene Versicherungen an. Für manche Tätigkeiten gibt der Gesetzgeber zudem eine Mindestdeckungssumme vor.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt stark von der Höhe der Deckungssumme ab. Hier gilt: Mit höherer Deckungssumme steigen die Beiträge. Der jährliche Beitrag kann sich je nach Deckungssumme im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich bewegen.
Unser Tipp:
Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflicht senken.
Gerade für Berufsanfänger oder bei größeren Umstrukturierungen, also wenn Unsicherheiten darüber bestehen, wie hoch die Deckungssumme sein sollte, empfiehlt sich eine Beratung durch erfahrene Versicherungs- und Finanzprofis. Mit unserer Hilfe lassen sich Ihre individuellen Risiken identifizieren und bemessen und auf dieser Basis können wir die passende Vermögensschadenhaftpflicht finden.