Das Wichtigste zur Auszahlung von Lebensversicherungen auf einen Blick
Kapitalbildende Lebensversicherungen sind als zusätzliche private Vorsorge für das Alter gedacht und werden meist zu Beginn des Rentenalters ausgezahlt
Die Kapitalauszahlung ist meist als Einmalprämie bei der Lebensversicherung oder als monatliche Rente möglich
Altverträge bis Ende 2004 sind steuerfrei, bei jüngeren Verträgen hälftig oder voll zu versteuern
In Deutschland entscheiden sich rund zwei Drittel für eine einmalige Kapitalauszahlung und maximal ein Drittel für die monatliche Rentenzahlung
Was ist die Einmalprämie bei der Lebensversicherung?
Versicherte mit einer Kapitallebensversicherungen können meist frei entscheiden zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer fortlaufenden Rentenzahlung. Die Auszahlung passiert für gewöhnlich am Ende der Laufzeit. Ein vorzeitiger Abruf, verbunden mit einer Kündigung ist in den meisten Fällen zwar möglich, doch mit finanziellen Verlusten verbunden. Bei Kündigung wird der Rückkaufswert ausgezahlt, der in der Regel weniger beträgt als die eingezahlten Beiträge, ganz zu schweigen von den garantieren Zinsen und möglichen Gewinnbeteiligungen.
Die bei der Einmalprämie ausgezahlte Versicherungssumme setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
den angesparten Versicherungsbeiträgen
der garantierten Verzinsung
die Gewinn- und Überschussbeteiligungen (nicht garantiert)
Für wen kommt die Einmalprämie bei der Lebensversicherung in Frage?
Bevor man sich für die einmalige Auszahlung der Lebensversicherung entscheidet, gibt es einiges zu beachten. So kann sie nützlich sein, um eine größere Investition wie die (Rest)Finanzierung einer Immobilie, eines Ferienhauses, von Umbauten oder von langgeplanten Reisen zu realisieren. Auch wenn die Weitergabe an die Kinder geplant ist, wird die Einmalzahlung oft vorgezogen. Ganz pragmatisch kann man die Einmalprämie bei der Lebensversicherung wählen, wenn man weiß, dass man nicht mehr lange lebt. Das Geld könnte in notwendige Behandlungen oder Therapien bzw. letzte Wünsche investiert werden. Schließlich ist die Flexibilität ein großer Pluspunkt der Kapitalauszahlung. Komplett abgerufen kann es je nach Bedarf ganz oder teilweise gut verzinst neu angelegt werden.
Auch wenn die lebenslange Rente für einen Teil der Versicherten (20 bis 30 Prozent) die attraktivere Variante der Auszahlung ist, ist auch sie nicht ohne Tücken. Sobald der Versicherte bzw. Rentenempfänger verstirbt, geht nämlich das Kapital verloren. Eine Ausnahme bilden Verträge mit einer Rentengarantiezeit, die eine Weiterzahlung an die Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum – meiste wenige Jahre – umfasst. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer keine zusätzliche sichere Einnahmequelle hat, ist mit einer monatlichen Rente meist besser beraten.
Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung der Lebensversicherung
Ist der Rentenbeginn bald erreicht, stellt sich den Versicherten die Frage, wie viel Steuern sie auf das angesparte Kapital zahlen müssen. Einmalzahlungen werden grundsätzlich anders behandelt als fortlaufende Rentenzahlungen. Die Auszahlung der Lebensversicherung wird abhängig von bestimmten Kriterien besteuert:
Das Jahr des Vertragsabschlusses
Bei älteren Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, ist der Ertrag in der Regel steuerfrei und die sogenannte Ablaufleistung wird eins zu eins ausgezahlt. Hier müssen jedoch zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Versicherungspolice wurde spätestens am 31. Dezember 2004 oder früher abgeschlossen. 2. Der erste Beitrag zum Lebensversicherungsvertrag wurde spätestens bis zum 31. März 2005 überwiesen 3. Die Ablaufleistung wird komplett ausgezahlt 4. Die Todesfallsumme beträgt mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge (Mindesttodesfallschutz) 5. Es wurden mindestens fünf Jahre oder länger lang Beiträge eingezahlt.
Wohingegen für jüngere Verträge ab 2005 immer eine Einkommens- oder Abgeltungssteuer fällig wird.
Das Alter der Versicherten zum Auszahlungszeitpunkt
Die Laufzeitlänge
Laut Alterseinkünftegesetz muss entweder der gesamte Gewinn oder nur der halbe Gewinn versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und der Versicherte mindestens 60 Jahre (bei Verträgen ab 2012 mindestens 62 Jahre) Jahre ist bei Abruf. Statt der Abgeltungssteuer wird auf die geringere Besteuerung der persönliche Einkommensteuersatz angewendet. Sind diese beiden Kriterien nicht erfüllt, fallen 25 Prozent Abgeltungssteuern auf den gesamten Ertrag an. Individuell kommen hier noch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) obendrauf.
Beispiel Berechnung Abgeltungssteuer: Einmalprämie bei Lebensversicherungen mit voller Besteuerung auf den Ertrag
Gesamtguthaben
44.000 Euro
Summe der Sparraten (20 Jahre x 12 Monate x 150 Euro)
36.000 Euro
Ertrag der Kapitallebensversicherung
8.000 Euro
25 % Abgeltungsteuer auf den Ertrag (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
– 2.000 Euro
Von der Versicherung ausgezahlte Einmalprämie
42.000 Euro
Einmalprämie bei der Lebensversicherung: Anspruch auf die geringere Besteuerung sichern
Alle, die sich die Lebensversicherung in einer Einmalprämie auszahlen lassen, zahlen zunächst die 25-prozentige Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn. Der Hintergrund ist der, dass die Versicherung die Steuer automatisch abführt. Wer Anspruch auf die geringere, hälftige Versteuerung des Ertrags hat, muss folgendermaßen vorgehen: Der zu viel gezahlte Anteil der Steuern kann über die Steuererklärung und konkreter die Anlage KAP zurückgefordert werden. Zusätzlich lässt sich hier der Freibetrag für Kapitaleinkünfte (801 Euro für Singles, 1602 Euro für Verheiratete) anbringen, sofern er noch nicht auf andere Zinsen oder Dividenden angewendet wurde.
Unser Tipp:
Entscheiden sich die Versicherten für die lebenslange Rentenzahlung, werden unabhängig vom Alter des Vertrags und vom Renteneintritt, immer Steuern auf den Ertragsanteil fällig!
Wenn Sie noch unsicher sind, ob für Sie die monatliche Rente oder doch die Einmalprämie bei der Lebensversicherung das richtige sind, lassen Sie einfach alle denkbaren Szenarien durchrechnen. Mit einer professionellen Beratung holen Sie das meiste Kapital aus Ihrer Lebensversicherung. Und zwar dann, wenn Sie es brauchen! Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen zur Kapitallebensversicherung und deren Besteuerung und besprechen gern persönlich mit Ihnen über Ihre Optionen!