Benötigt ein Wirtschaftsprüfer eine Vermögensschadenhaftpflicht?

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Das Wichtigste über die Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer auf einen Blick

Wirtschaftsprüfer tragen eine große finanzielle Verantwortung und bereits minimale Fehler können großen finanziellen Schaden anrichten
Die Vermögensschadenhaftpflicht als eine Form der Berufshaftpflichtversicherung tritt ein bei echten Vermögensschäden, also Schäden rein finanzieller Art
Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich freiberufliche Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegen hohe Schadenersatzleistungen durch z. B. bei Beratungsfehlern, versäumten Fristen, Rechenfehlern absichern

Warum benötigen gerade Wirtschaftsprüfer eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Wirtschaftsprüfer beraten in ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ihre Kundinnen und Kunden auf eigenes Risiko. In der Natur ihres Berufs liegt es, dass ein kleiner Fehler, eine minimale Unsicherheit großen finanziellen Schaden verursachen kann – und damit beiderlei Existenz bedroht: die eigene und die des auftraggebenden Unternehmens. Denn eine versäumte Frist, falsche Beratung oder ein Rechenfehler führt dazu, dass Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer für den entstandenen Schaden aus eigener Tasche aufkommen müssen – ohne entsprechende Versicherung. Daher ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer in aller Regel sinnvoll.

Job mit viel Verantwortung: Was machen eigentlich Wirtschaftsprüfer?

Ein Wirtschaftsprüfer kontrolliert die ordnungsgemäße Buchführung von Unternehmenszahlen und prüft überdies verpflichtende Publikationen wie den Jahresabschluss, ggf. den Konzernabschluss sowie den Lagebericht auf Richtigkeit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Wirtschaftsprüfer sind außerdem befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Die Arbeit von Wirtschaftsprüfern als unabhängigen Instanzen ermöglicht es Unternehmen wie Investoren, einen Überblick über den Wert der Firma und ihre wirtschaftliche Lage zu erhalten.

Sobald ein Unternehmen in Deutschland zwei der drei folgenden Schwellenwerte übertrifft, wird es gemäß § 267 HGB prüfungspflichtig:
> 4.840.000 Euro Bilanzsumme
> 9.680.000 Euro Jahresumsatz
> 50 Angestellte

Das deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Wirtschaftsprüfer bei einem echten Vermögensschaden. Unter diesen echten bzw. reinen Vermögensschäden versteht man ausschließlich Schäden finanzieller Art, ohne dass dabei weder Personen verletzt noch entstehen Sachschäden. Ein echter Vermögensschaden liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Unternehmen durch eine verpasste Frist oder lückenhafte bzw. fehlerhafte Beratung einen finanziellen Schaden davonträgt bzw. ihm dadurch finanzielle Vorteile entgehen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Wirtschaftsprüfer umfassend und zahlt bei berechtigten Ansprüchen einen Schadenersatz in der vereinbarten Höhe.

Tatsächlich haben Schäden mit Anspruchssummen im Millionenbereich für diese Tätigkeit zugenommen. Was der zunehmenden Internationalisierung und den immer komplexeren Fragestellungen angelastet wird, mit denen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften konfrontiert werden.

Echte Vermögensschäden sind unbedingt abzugrenzen von unechten. Bei Letzteren ist zwar schließlich auch ein finanzieller Schaden für das betreute Unternehmen entstanden, aber erst infolge eines Personen- oder Sachschadens. Hier springt die Berufshaftpflicht ein, wenn sie diese Leistungen abdeckt.
Unser Tipp:
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für die meisten Wirtschaftsprüfer mehr als sinnvoll, denn sie reguliert nicht nur den finanziellen Schaden, sondern beinhaltet auch die Prüfung der Haftungsfrage durch Experten und abhängig davon die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.

Gibt es eine Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht?

Ja es gibt für verschiedene Berufe eine Abschlusspflicht. Neben Rechtsanwältinnen, Notare, Steuerberaterinnen gilt auch für die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer die gesetzliche Haftpflicht, da ihr Beruf einem potenziell höheren Risiko unterliegen, durch kleine Fehler finanziellen Schaden bei ihren Mandantinnen zu verursachen. So sind auch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die sich aus ihren beruflichen Tätigkeiten ergeben können.

Das kostet die Vermögensschadenhaftpflicht

Für Wirtschaftsprüfer ist nicht nur der grundsätzliche Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht, sondern auch eine bestimmte Höhe der zu vereinbarenden Deckungssumme verpflichtend. Diese muss einen Betrag von mindestens einer Million Euro abdecken bzw. bei Aktiengesellschaften sogar vier Millionen Euro.

Zur Höhe der Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sei darauf hingewiesen, dass diese individuell kalkuliert wird und sich dabei vorrangig an folgenden drei Faktoren bemisst:
der Höhe des Risikos: Wie groß sind und „finanziell schwer“ wiegen die beratenden Unternehmen und die Tätigkeitsfelder dort? Welche Prüfungen und Transaktionen sollen versichert werden?
der vereinbarten Deckungssumme
der gewählten Selbstbeteiligung
Unser Tipp:
Werden Deckungssumme niedrig und Selbstbeteiligung hoch gewählt, wirkt sich das entsprechend positiv auf die Beitragshöhe aus.

Wie lässt sich große finanzielle Verantwortung am besten versichern?

Auch wenn die verschiedenen Anbieter von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ähnliche Leistungen erbringen, lohnt sich doch immer ein Vergleich. Vor allem in puncto Kosten, aber auch in der Möglichkeit, sich zielgenau und bedarfsgerecht abzusichern. Dazu gehört es, eine entsprechend der persönlichen Risiken durch den Beruf angemessene Deckungssumme zu wählen und auch den Selbstbehalt klug zu wählen, um ggf. Beiträge einzusparen. Die Frage ist auch, wie gut die Versicherungen erfahrungsgemäß erreichbar sind und wie die Bearbeitungszeiten im Durchschnitt ausfallen.

In einer professionellen Beratung wird schnell klar, was Sie brauchen und wie Sie sich als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin umfassend, nachhaltig und kostengünstig versichern können.
Wir helfen Ihnen bei der richtigen Anlagestrategie und unterstützen Sie!

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