Wirtschaftsprüfer beraten in ihrer selbstständigen oder
freiberuflichen Tätigkeit ihre Kundinnen und Kunden auf eigenes Risiko. In der Natur ihres Berufs liegt es, dass ein kleiner Fehler, eine minimale Unsicherheit großen finanziellen Schaden verursachen kann – und damit beiderlei Existenz bedroht: die eigene und die des auftraggebenden Unternehmens. Denn eine versäumte Frist, falsche Beratung oder ein Rechenfehler führt dazu, dass Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer für den entstandenen Schaden aus eigener Tasche aufkommen müssen – ohne entsprechende Versicherung. Daher ist eine
Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer in aller Regel sinnvoll.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
schützt Wirtschaftsprüfer bei einem echten Vermögensschaden. Unter diesen echten bzw. reinen Vermögensschäden versteht man ausschließlich Schäden finanzieller Art, ohne dass dabei weder Personen verletzt noch entstehen Sachschäden. Ein echter Vermögensschaden liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Unternehmen durch eine verpasste Frist oder lückenhafte bzw. fehlerhafte Beratung einen finanziellen Schaden davonträgt bzw. ihm dadurch finanzielle Vorteile entgehen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Wirtschaftsprüfer umfassend und zahlt bei berechtigten Ansprüchen einen Schadenersatz in der vereinbarten Höhe.
Tatsächlich haben Schäden mit Anspruchssummen im Millionenbereich für diese Tätigkeit zugenommen. Was der zunehmenden Internationalisierung und den immer komplexeren Fragestellungen angelastet wird, mit denen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften konfrontiert werden.
Echte Vermögensschäden sind unbedingt abzugrenzen von unechten. Bei Letzteren ist zwar schließlich auch ein finanzieller Schaden für das betreute Unternehmen entstanden, aber erst infolge eines Personen- oder Sachschadens. Hier springt die
Berufshaftpflicht ein, wenn sie diese Leistungen abdeckt.
Ja es gibt für verschiedene Berufe eine Abschlusspflicht. Neben Rechtsanwältinnen, Notare, Steuerberaterinnen gilt auch für die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer die gesetzliche Haftpflicht, da ihr Beruf einem potenziell höheren Risiko unterliegen, durch kleine Fehler finanziellen Schaden bei ihren Mandantinnen zu verursachen. So sind auch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die sich aus ihren beruflichen Tätigkeiten ergeben können.
Für Wirtschaftsprüfer ist nicht nur der grundsätzliche Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht, sondern auch eine bestimmte Höhe der zu vereinbarenden Deckungssumme verpflichtend. Diese muss einen Betrag von mindestens einer Million Euro abdecken bzw. bei Aktiengesellschaften sogar vier Millionen Euro.
Zur Höhe der Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sei darauf hingewiesen, dass diese individuell kalkuliert wird und sich dabei vorrangig an folgenden drei Faktoren bemisst:
Auch wenn die verschiedenen Anbieter von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ähnliche Leistungen erbringen, lohnt sich doch immer ein Vergleich. Vor allem in puncto Kosten, aber auch in der Möglichkeit, sich zielgenau und bedarfsgerecht abzusichern. Dazu gehört es, eine entsprechend der persönlichen Risiken durch den Beruf angemessene Deckungssumme zu wählen und auch den Selbstbehalt klug zu wählen, um ggf. Beiträge einzusparen. Die Frage ist auch, wie gut die Versicherungen erfahrungsgemäß erreichbar sind und wie die Bearbeitungszeiten im Durchschnitt ausfallen.
In einer professionellen Beratung wird schnell klar, was Sie brauchen und wie Sie sich als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin umfassend, nachhaltig und kostengünstig versichern können.